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Erbrecht

 

Erbschaft – was nun? Die 12 wichtigsten Tipps, wenn Sie geerbt haben


Tipp 1: Keine Schulden erben

Sie erben auch Schulden. Wenn der Nachlass nach allem, was Sie wissen, überschuldet ist, sollten Sie das Erbe ausschlagen. Beachten Sie: Die Frist ist kurz bemessen und beträgt nur 6 Wochen. Eine Erbschaft, die Sie nicht ausschlagen, gilt als angenommen. Aber Vorsicht: Wenn Sie das Erbe ausschlagen möchten, sollten Sie sich nicht wie ein Erbe verhalten. Wenn Sie anderen gegenüber den Eindruck erwecken, Sie seien der Erbe, kann dies als Annahme der Erbschaft gewertet werden.

Tipp 2: Fristen wahren

Haben Sie die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft versäumt? Dann lassen Sie sich umgehend beraten, ob Sie die Annahme der Erbschaft anfechten können oder wie die Haftung begrenzt werden kann.

Tipp 3: Unklare Testamente klären

Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Testament unklar verfasst ist, z.B. wenn ein einfaches Testament-Muster verwendet wurde, informieren Sie sich, ob Sie tatsächlich Erbe geworden sind oder ob Sie z.B. nur ein Vermächtnis erhalten haben.

Tipp 4: Miterben kontaktieren

Wenn Sie nicht der Alleinerbe sind, sondern als Teil einer Erbengemeinschaft geerbt haben, sollten Sie sofort Kontakt zu Ihren Miterben aufnehmen, um die weiteren Schritte abzustimmen.

Tipp 5: Vollmachten widerrufen

Widerrufen Sie ggf. Vollmachten, die vom Verstorbenen über den Tod hinaus erteilt worden sind, wenn Sie diesen Personen nicht voll und ganz vertrauen, und informieren Sie auch Banken etc. darüber.

Tipp 6: Auf Ansprüche anderer gefasst sein

Wenn es ein Testament gibt, können darin Vermächtnisse zugunsten anderer Personen enthalten sein. Seien Sie nicht überrascht, wenn sie sich wegen ihrer Ansprüche an Sie wenden.

Tipp 7: Auf Pflichtteilsberechtigte gefasst sein

Enterbten Angehörigen stehen möglicherweise Ansprüche auf einen Pflichtteil zu. Auch diese werden sich an Sie wenden und ihre Ansprüche stellen. Sie sind verpflichtet, ihnen ein Nachlassverzeichnis zuzusenden und auch Schenkungen anzugeben, die vor dem Tod erfolgt sind.

Tipp 8: Mietverträge kündigen

Setzen Sie sich ggf. mit dem Vermieter des Verstorbenen in Verbindung. Eventuell müssen Sie seine Wohnung kündigen, wenn sein Ehegatte oder Mitmieter nicht weiter dort wohnen möchte. Sie übernehmen ansonsten seinen Mietvertrag. Ihnen steht aber eventuell ein Sonderkündigungsrecht zu.

Tipp 9: Erbschein beantragen

Wenn Sie z.B. ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung umschreiben lassen müssen, weil kein notarielles Testament vorhanden ist oder z.B. die Bank des Verstorbenen Probleme macht, benötigen Sie einen Erbschein. Den müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht des Verstorbenen beantragen. Wichtig: Sie erben bereits mit dem Todeszeitpunkt, nicht erst mit der Erteilung des Erbscheins.

Tipp 10: Auf Erbschaftsteuer gefasst sein

Wundern Sie sich nicht, dass Sie Erbschaftsteuer bezahlen müssen und ohne Aufforderung eine Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen. In der Regel liegen beim zuständige Finanzamt bereits die Mitteilungen über das Vermögen zum Todeszeitpunkt vor. Die Banken sind verpflichtet, diese Bescheinigungen zum Finanzamt zu schicken.

Tipp 11: Vermögen im Ausland prüfen

Prüfen Sie, ob es ggf. Vermögen im Ausland gibt. Falls dies bisher am Finanzamt vorbeigeleitet wurde, sind auch Sie als Erbe gegenüber dem Finanzamt verpflichtet und haften auch für die Vergangenheit.

Tipp 12: Behörden und Vertragspartner informieren

Stellen Sie einen Nachsendeauftrag und benachrichtigen Sie ggf. Arbeitgeber, Versicherungen, Rententräger, Banken, Sozialamt, Finanzamt, Steuerberater, Handelsregister, KFZ-Meldestelle usw. Denken Sie auch an die Kündigung von Telefon und Zeitschriftenabos.


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Rechtsanwältin Beate Niehaus (Fachanwältin für Erbrecht)

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