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Erbrecht

 

Die 7 größten Irrtümer beim Thema Erben


1. Irrtum: Der Ehepartner erbt sowieso alles

1. Fall: Sie sind verheiratet und haben Kinder: Wenn Sie keinen Ehevertrag haben, erbt Ihr Ehepartner die Hälfte Ihres Vermögens - zusammen mit Ihren Kindern, auf die die andere Hälfte zu gleichen Teilen entfällt. Eltern und Kinder bilden eine Erbengemeinschaft mit all den damit zusammenhängenden Schwierigkeiten und Risiken. Dies führt oft zu großem Streit.

2. Fall: Haben Sie keine Kinder, so erben Ihre Eltern zusammen mit Ihrem Ehegatten. Falls Ihre Eltern nicht mehr leben oder ein Elternteil verstorben ist, treten Ihre Geschwister an die Stelle der Eltern bzw. des Elternteils. Eltern bzw. Geschwister und Ehepartner bilden eine Erbengemeinschaft mit all den damit zusammenhängenden leicht vorstellbaren Konflikten.

2. Irrtum: Uneheliche Kinder erben nichts

Nicht eheliche Kinder haben ebenso wie eheliche Kinder oder Kinder, die durch eine Adoption die Stellung eigener Kinder erhalten haben, ein gesetzliches Erbrecht. Stellen Sie sich vor, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder bilden mit Ihrem nichtehelichen Kind eine Erbengemeinschaft und dieses kann in vollem Umfang mitentscheiden.

3. Irrtum: Eltern und Geschwister erben nie

Eltern und Geschwister haben nur dann kein Erbrecht, wenn Sie Kinder haben. Bei Scheidung oder wenn Sie nicht verheiratet bzw. verwitwet und kinderlos sind, erben Ihre Eltern. Falls Ihre Eltern nicht mehr leben oder ein Elternteil verstorben ist, treten Ihre Geschwister an die Stelle der Eltern bzw. des Elternteils.

Wenn Sie verheiratet, aber kinderlos sind, bildet Ihr Ehepartner eine Erbengemeinschaft mit Ihren Eltern bzw. Ihren Geschwistern. Wollen Sie wirklich, dass diese das Rechts haben sollen, mit einer Zwangsversteigerung zu drohen, um Ihren Ehepartner zu zwingen, das Haus oder die Eigentumswohnung zu verkaufen?

4. Irrtum: Überlebende Kinder erben allein

Sollte eines Ihrer Kinder bereits verstorben sein, so geht das Erbrecht auf die Enkel über, die von dem Verstorbenen abstammen.

5. Irrtum: Stiefkinder erben in jedem Falle

Stiefkinder erben nur im Falle einer vorherigen Adoption. Wollen Sie Ihr nicht adoptiertes Stiefkind zu Ihrem Erben machen, so müssen Sie ein Testament errichten in dem Sie diesen zum Erben machen oder ihm als Vermächtnis z.B. Geld, Aktie, Ihr Haus oder eine andere Immobilie zuwenden.

6. Irrtum: Es gilt immer deutsches Erbrecht für Deutsche

Gibt es Immobilien oder anderes Vermögen im Ausland, kann das Erbrecht des jeweiligen Landes anwendbar sein.

7. Irrtum: Es gilt immer deutsches Erbrecht in Deutschland

Sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist genau zu prüfen, welches Erbrecht anwendbar ist. Was kaum zu glauben ist: Deutsche Gerichte müssen in bestimmten Fällen ausländisches Recht anwenden. Sie können jedoch im Rahmen eines Testaments bestimmen, dass deutsches Erbrecht gelten soll.

Diese Irrtümer über das sogenannte gesetzliche Erbrecht sind dafür verantwortlich, weshalb nur ca. 15% aller Deutschen ein Testament errichtet haben, mit fatalen Folgen. Deshalb: Errichten Sie ein Testament oder einen Erbvertrag. Und verwenden Sie dafür besser kein Standard-Formular für Ihr Testament.


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Rechtsanwältin Beate Niehaus (Fachanwältin für Erbrecht)

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