Ruppel + Niehaus Rechtsanwälte in Hamburg
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Erbrecht

 

20 Lebenslagen, in denen ein Testament sinnvoll ist

  1. Sie sind verheiratet, haben Kinder und möchten für den Fall Ihres Todes ihren Ehepartner absichern.

  2. Sie leben mit Ihrem Ehepartner in einer selbst genutzten Immobilie.

  3. Sie sind verheiratet, haben Kinder und möchten für den Fall Ihres Todes, dass Ihren Kinder nach dem Tod Ihres Ehegatten noch etwas verbleibt.

  4. Sie sind verheiratet und haben keine Kinder.

  5. Sie sind verheiratet, haben eheliche und nicht eheliche Kinder.

  6. Sie sind nicht verheiratet und haben keine Kinder.

  7. Sie sind nicht verheiratet und haben keine Kinder, keine Eltern und keine Geschwister.

  8. Sie sind nicht verheiratet und haben ein oder mehrere nicht eheliche Kinder.

  9. Sie sind nicht verheiratet, haben Kinder und einen Lebensgefährten oder eine Lebensgefährtin, die nicht Mutter bzw. Vater der Kinder ist.

  10. Sie leben ohne Trauschein mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen.

  11. Sie leben in zweiter Ehe und haben Kinder aus beiden Ehen.

  12. Diejenigen, die Ihre Erben werden sollen, sind zerstritten.

  13. Sie haben Lieblingskinder, die nach Ihrem Tode mehr erhalten sollen.

  14. Sie haben Kinder, die möglichst gar nichts bekommen sollen.

  15. Sie sind verwitwet und leben in einer neuen Beziehung.

  16. Ein Unternehmen befindet sich im Nachlass.

  17. Sie möchten sicherstellen, dass sich jemand bis zu Ihrem Tode um Sie kümmert.

  18. Sie hinterlassen ein großes Vermögen.

  19. Sie haben Vermögen im Ausland.

  20. Sie leben in Deutschland, haben jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Bei einem der oben genannten Gründe sollten Sie in jedem Fall ein Testament errichten oder einen Erbvertrag schließen, um ungewollte Folgen zu vermeiden. Sonst gilt die gesetzliche Erbfolge, also die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Sie können ein handschriftliches Testament verfassen, in dem sie dieses eigenhändig schreiben und mit Datum und Ihrer Unterschrift versehen. In Gegensatz zum notariellen Testament ist dies kostenlos. Wenn Sie aber ein Testament über einen Notar errichten, also ein notarielles Testament errichten, benötigen Sie keinen Erbschein. Ein handgeschriebenes Testament, das Sie ohne Hilfe eines Anwalts errichten, z.B. mit einem kostenlosen Testament-Muster oder einer Standard-Vorlage, birgt aber immer die Gefahr, dass es Fehler enthält und später Streit unter Ihren Erben auslöst. Ehepartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten, das sogenannte Berliner Testament.


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Rechtsanwältin Beate Niehaus (Fachanwältin für Erbrecht)

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