Ruppel + Niehaus Rechtsanwälte in Hamburg
Rechtsanwältin Beate Niehaus Heinrich- Heine-Denkmal
 
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Ruppel + Niehaus
Pelzerstraße 4
(Nähe Rathausmarkt)
20095 Hamburg

Telefon: 040 - 32 57 70 70

 

 

 

Erbrecht

 

Für den Erbfall planen und die richtigen Entscheidungen treffen


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Meine Mandanten sind:
– Erblasser
– Erben
– Miterben
Pflichtteilsberechtigte

Ich berate u. a. in folgenden Fragen:
– Testamentsgestaltung, Nachfolgeplanung und Unternehmensnachfolge
– Berliner Testament oder Vor- und Nacherbschaft
– Ehevertrag und Erbvertrag
– Auslegung unklarer Testamente
Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
– Schenkung unter Lebenden
– Erbschaftsteuerrecht und Schenkungssteuer
– Erbschaftsteuererklärung
– Erbauseinandersetzung und Probleme innerhalb der Erbengemeinschaft
– Erbenhaftung
– Erbausschlagung
– Beantragung eines Erbscheins
– Vermögen im Ausland
– Inlandvermögen von Ausländern
– Geltendes Erbrecht bei in Deutschland lebenden Ausländern

Die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation muss heute sorgfältig geplant werden, um spätere familiäre Konflikte bei der Erbteilung zwischen den Miterben zu vermeiden. Erst 15 Prozent aller Deutschen haben ein Testament errichtet. Die gesetzliche Erbfolge, die mangels eines Testaments zum Tragen kommt, schafft Streit zwischen den gesetzlichen Erben und führt in den seltesten Fällen zu dem vom Erblasser gewollten Ergebnis. Ich berate Sie unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Lebensumstände über steuerrechtlich sinnvolle Wege bei der Testamentsgestaltung oder einer geordneten Unternehmensnachfolge. Und ich erläutere Ihnen gerne Sinn und Zweck erbrechtlicher Fachbegriffe wie Erbe, Miterbe, Vorerbe, Nacherbe, Pflichtteil, Teilungsanordnung, Vermächtnis, Nachlass, Teilungsversteigerung, Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Testamentsvollstreckung oder Nachlasspflegschaft.

Langwierige und teure Auseinandersetzungen zwischen Erben oder Gesellschaftern können durch sorgfältige Überlegungen, die Einbeziehung der Erben in die testamentarische Gestaltung oder auch durch klare vertragliche Festlegungen zu Lebzeiten vermieden werden. Insbesondere im Interesse einer reibungslosen Unternehmensnachfolge sollten wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte umfassend erörtert und bei der Abfassung von Verträgen und der Testamentsgestaltung berücksichtigt werden. Bei erbrechtlichen Mandaten arbeite ich, sofern dies erforderlich ist, mit dem Steuerberater und Diplom-Finanzwirt Jens Bemmlotte zusammen.

Benötigen Sie Unterstützung? Unter der Telefonnummer 040 - 32 57 70 70 können Sie gerne einen Gesprächstermin mit mir vereinbaren. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.

Rechtsanwältin Beate Niehaus (Fachanwältin für Erbrecht)

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