Grundstücke, Häuser und Wohnungen kaufen oder verkaufen und effizient verwalten.
Wir beraten unsere Mandanten im Immobilienrecht in
den Teilgebieten:
- Grundstückskaufverträge (Kaufverträge
für Eigentumswohnungen, Einfamilien-
und Mehrfamilienhäuser)
- Wohnungseigentumsrecht
- gewerbliches Mietrecht und Wohnraummietrecht (siehe Rechtsgebiet „Mietrecht“)
- Maklerrecht
Zur Klärung von steuerrechtlichen Fragen ziehen wir
einen versierten Steuerberater hinzu, mit dem wir seit
Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Unsere Mandanten sind:
- Private Immobilienkäufer und -verkäufer
- Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft
- Hausverwaltungen
- Vermieter/Mieter
- Wohnungsverwalter
- Wohnungseigentümer
- Makler
Verträge prüfen, Risiken klären,
Lösungen entwickeln.
Da es bei Geschäften mit Häusern und Wohnungen in der Regel
um höhere Summen geht und häufig Zahlungsverpflichtungen für
viele Jahre oder Jahrzehnte eingegangen werden, beauftragen uns Mandanten
nicht nur vor dem Kauf eines Zinshauses, sondern ebenso bei Neubauprojekten,
dem Umbau einer Eigentumswohnungsanlage oder dem Erwerb eines Objekts
zur Eigennutzung mit der Prüfung oder Gestaltung der entsprechenden
Verträge. Eine frühzeitige Rechtsberatung ist in der Regel viel
kostengünstiger als ein langwieriger, nervenaufreibender und vor
allen Dingen kostenträchtiger Prozess.
Sie möchten ein Haus oder eine
Eigentumswohnung zur Eigennutzung kaufen?
Wir prüfen den vom Verkäufer vorgelegten Vertragsentwurf und
korrigieren rechtlich unklare oder missverständliche Formulierungen,
fügen Ihre Wünsche in den Vertragstext ein und diskutieren mit
Ihnen, wenn gewünscht, alternative vertragliche Lösungen.
Sie möchten ein Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage
erwerben?
In wirtschaftlich unruhigen Zeiten kann der Kauf eines sogenannten Zinshauses
eine Alternative zu anderen Anlageformen darstellen. Wir können Ihnen
die Risiken aufzeigen, die mit dem Kauf einer derartigen Immobilie verbunden
sind und bieten Ihnen die rechtliche Begleitung bis zum unterschriftsreifen
Kaufvertrag an, um Sie vor unnötigen Schäden zu bewahren.
Sie möchten ein Haus oder Wohnungen zur Vermietung
errichten?
Natürlich unterstützen wir Sie auch bei einem Neubauvorhaben
juristisch umfassend von der ersten Planung über die Finanzierung
bis zur Kaufabwicklung und Objektübernahme. Dabei beraten wir Sie
in allen vertraglichen Angelegenheiten zwischen Verkäufer und Käufer
sowie ggf. beteiligten Dritten wie Hypothekenbanken, Darlehensgebern,
städtischer oder kommunaler Verwaltung, Baufirmen und Sachverständigen.
Unabhängige Beratung
zu fairen Konditionen.
Ihr Vorteil: Anders als ein zur Neutralität gegenüber den Parteien
verpflichteter Notar oder provisionsabhängige Makler verfolgen wir
in unserer vertrags- und immobilienrechtlichen Tätigkeit ausschließlich
Ihre Interessen als Käufer oder Verkäufer einer Immobilie. Dazu
gehört, dass wir im Zweifelsfall unter Berücksichtigung Ihrer
Kaufkriterien nach Auslotung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten
von einem Geschäft auch einmal abraten. Alle von uns erbrachten Beratungsleistungen
dokumentieren wir schriftlich und stellen sie entsprechend dem tatsächlichen
Aufwand zum vorher vereinbarten Stundensatz in Rechnung. So behalten unsere
Mandanten ihr Immobilienprojekt genau im Blick und können Beratungskosten
jederzeit begrenzen. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen
auch im Streitfall, beispielsweise bei Schadenersatzansprüchen aufgrund
eines Rücktritts vom Kaufvertrag oder zur Durchsetzung von Haftungs-
und Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln.
Immobilienrechtliches Fachwissen gepaart mit Marktkenntnissen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Käufer, Verkäufer, Eigentümer,
Erben, Verwalter oder Makler in allen Fragen des Erwerbs und der Übertragung
von Immobilien. Rechtsanwalt Ulrich Niehaus arbeitet seit vielen Jahren
mit großen Hausverwaltungen, angesehenen Hamburger Maklern und Grundstücksbewertern
zusammen. Wenn es die Bedürfnisse unserer Mandanten erfordern, kann
der profunde Sachverstand dieser Fachleute in Anspruch genommen werden.
Dies gilt insbesondere, wenn eine Bewertung privater oder gewerblicher
Immobilien vorgenommen werden muss, wie zum Beispiel bei einer Erbauseinandersetzung,
bei der Auseinandersetzung einer BGB-Gesellschaft oder der Umwandlung
von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen.
Wir prüfen, beraten und gestalten u. a. in folgenden
immobilienrechtlichen Fragen:
- Immobilienkaufvertrag
- Vertragsgestaltung bei Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Häusern
und Wohnungen
- Durchsetzung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen
- Schadenersatzanspruch aus einem Kaufvertrag
- Verwaltung von Mietwohnungen und Wohnungseigentum
- Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern (WEG-Gemeinschaft)
- Wohnungsmodernisierung
Bei immobilienrechtlichen Fragen vereinbaren Sie bitte
einen Gesprächstermin mit Rechtsanwalt Ulrich Niehaus.
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