Ruppel + Niehaus Rechtsanwälte in Hamburg
Hafenkräne Rechtsanwalt Ulrich Niehaus
 
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Ruppel + Niehaus
Pelzerstraße 4
(Nähe Rathausmarkt)
20095 Hamburg

Telefon: 040 - 32 57 70 70

 

 

 

Immobilienrecht

 

Grundstücke, Häuser und Wohnungen kaufen oder verkaufen und effizient verwalten.

Wir beraten unsere Mandanten im Immobilienrecht in den Teilgebieten:
- Grundstückskaufverträge (Kaufverträge für Eigentumswohnungen, Einfamilien-
   und  Mehrfamilienhäuser)
- Wohnungseigentumsrecht
- gewerbliches Mietrecht und Wohnraummietrecht (siehe Rechtsgebiet „Mietrecht“)
- Maklerrecht

Zur Klärung von steuerrechtlichen Fragen ziehen wir einen versierten Steuerberater hinzu, mit dem wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Unsere Mandanten sind:
- Private Immobilienkäufer und -verkäufer
- Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft
- Hausverwaltungen
- Vermieter/Mieter
- Wohnungsverwalter
- Wohnungseigentümer
- Makler

Verträge prüfen, Risiken klären, Lösungen entwickeln.
Da es bei Geschäften mit Häusern und Wohnungen in der Regel um höhere Summen geht und häufig Zahlungsverpflichtungen für viele Jahre oder Jahrzehnte eingegangen werden, beauftragen uns Mandanten nicht nur vor dem Kauf eines Zinshauses, sondern ebenso bei Neubauprojekten, dem Umbau einer Eigentumswohnungsanlage oder dem Erwerb eines Objekts zur Eigennutzung mit der Prüfung oder Gestaltung der entsprechenden Verträge. Eine frühzeitige Rechtsberatung ist in der Regel viel kostengünstiger als ein langwieriger, nervenaufreibender und vor allen Dingen kostenträchtiger Prozess.

Sie möchten ein Haus oder eine Eigentumswohnung zur Eigennutzung kaufen?
Wir prüfen den vom Verkäufer vorgelegten Vertragsentwurf und korrigieren rechtlich unklare oder missverständliche Formulierungen, fügen Ihre Wünsche in den Vertragstext ein und diskutieren mit Ihnen, wenn gewünscht, alternative vertragliche Lösungen.

Sie möchten ein Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage erwerben?
In wirtschaftlich unruhigen Zeiten kann der Kauf eines sogenannten Zinshauses eine Alternative zu anderen Anlageformen darstellen. Wir können Ihnen die Risiken aufzeigen, die mit dem Kauf einer derartigen Immobilie verbunden sind und bieten Ihnen die rechtliche Begleitung bis zum unterschriftsreifen Kaufvertrag an, um Sie vor unnötigen Schäden zu bewahren.

Sie möchten ein Haus oder Wohnungen zur Vermietung errichten?
Natürlich unterstützen wir Sie auch bei einem Neubauvorhaben juristisch umfassend von der ersten Planung über die Finanzierung bis zur Kaufabwicklung und Objektübernahme. Dabei beraten wir Sie in allen vertraglichen Angelegenheiten zwischen Verkäufer und Käufer sowie ggf. beteiligten Dritten wie Hypothekenbanken, Darlehensgebern, städtischer oder kommunaler Verwaltung, Baufirmen und Sachverständigen.

Unabhängige Beratung zu fairen Konditionen.
Ihr Vorteil: Anders als ein zur Neutralität gegenüber den Parteien verpflichteter Notar oder provisionsabhängige Makler verfolgen wir in unserer vertrags- und immobilienrechtlichen Tätigkeit ausschließlich Ihre Interessen als Käufer oder Verkäufer einer Immobilie. Dazu gehört, dass wir im Zweifelsfall unter Berücksichtigung Ihrer Kaufkriterien nach Auslotung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten von einem Geschäft auch einmal abraten. Alle von uns erbrachten Beratungsleistungen dokumentieren wir schriftlich und stellen sie entsprechend dem tatsächlichen Aufwand zum vorher vereinbarten Stundensatz in Rechnung. So behalten unsere Mandanten ihr Immobilienprojekt genau im Blick und können Beratungskosten jederzeit begrenzen. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch im Streitfall, beispielsweise bei Schadenersatzansprüchen aufgrund eines Rücktritts vom Kaufvertrag oder zur Durchsetzung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln.

Immobilienrechtliches Fachwissen gepaart mit Marktkenntnissen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Käufer, Verkäufer, Eigentümer, Erben, Verwalter oder Makler in allen Fragen des Erwerbs und der Übertragung von Immobilien. Rechtsanwalt Ulrich Niehaus arbeitet seit vielen Jahren mit großen Hausverwaltungen, angesehenen Hamburger Maklern und Grundstücksbewertern zusammen. Wenn es die Bedürfnisse unserer Mandanten erfordern, kann der profunde Sachverstand dieser Fachleute in Anspruch genommen werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine Bewertung privater oder gewerblicher Immobilien vorgenommen werden muss, wie zum Beispiel bei einer Erbauseinandersetzung, bei der Auseinandersetzung einer BGB-Gesellschaft oder der Umwandlung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen.

Wir prüfen, beraten und gestalten u. a. in folgenden immobilienrechtlichen Fragen:
- Immobilienkaufvertrag
- Vertragsgestaltung bei Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Häusern
   und Wohnungen
- Durchsetzung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen
- Schadenersatzanspruch aus einem Kaufvertrag
- Verwaltung von Mietwohnungen und Wohnungseigentum
- Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern (WEG-Gemeinschaft)
- Wohnungsmodernisierung

Bei immobilienrechtlichen Fragen vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin mit Rechtsanwalt Ulrich Niehaus.

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