Als moderne, zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei unterstütze ich meine Mandanten bei Fragen und Streitfällen im gewerblichen und privaten Mietrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht und Vertragsrecht.
Anwaltskanzlei mit Geschichte.
Der Gründer Dr. Friedrich Ruppel, seit 1924 Rechtsanwalt, eröffnete in den 1930er Jahren ein eigenes Anwaltsbüro in der Bergstraße 28/Ballindamm. Rechtsanwalt Gerhard Ruppel wurde 1955 Sozius in der expandierenden Kanzlei seines Vaters und führte diese nach dessen Tod von 1984 bis 2002 als Seniorpartner im Jungfernstieg 44 weiter. Ulrich Niehaus trat 1995 als Partner in die Praxis ein, 1998 kam seine Frau Beate Niehaus hinzu. Ende 2002 trat Herr Rechtsanwalt Ruppel in den Ruhestand und seitdem führten die Rechtsanwälte Ulrich und Beate Niehaus die Kanzlei gemeinsam in der Pelzerstraße 4 bis zum 30.06 2023.
Ab dem 01. Juli 2023 befindet sich die Kanzlei in der Ulzburger Straße 11 in 22399 Hamburg und wird von Herrn Rechtsanwalt Ulrich Niehaus allein betrieben.
Persönlich gut beraten
Am Anfang einer anwaltlichen Beziehung steht immer das Gespräch. Denn nur nach gründlicher Kenntnisnahme eines Sachverhaltes können wir geeignete Schritte empfehlen, um rechtliche Ansprüche im gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren durchzusetzen. Dazu gehört auch die Prüfung, in welchem Verhältnis Erfolgsaussichten und Kostenrisiko einer Klage zueinander stehen. Als rechtlicher Berater versuche ich, mögliche Konflikte oder problematische Auswirkungen beabsichtigter Schritte frühzeitig zu erkennen, zu entschärfen und außergerichtlich zu lösen. Meine Mandaten schätzen diese effektive Vorgehensweise, die das wirtschaftlich Sinnvolle immer im Auge behält.